Esprit restrukturiert das Unternehmen angesichts des COVID-19 Shutdowns, um den Betrieb zu erhalten und die Zukunft der Marke zu schützen

Ratingen, 27 März 2020 – Esprit gab heute bekannt, dass mehrere der deutschen Tochtergesellschaften ein Schutzschirmverfahren nach deutschem Recht beantragt haben.   

Das Verfahren schützt die Unternehmen vor Liquiditätsproblemen, mit denen die Branche aufgrund der COVID-19 Pandemie gegenübersieht. Das Management entschied sich für diesen proaktiven und vorausschauenden Schritt, um den laufenden Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Das Schutzschirmverfahren schützt Esprit vor Forderungen der Gläubiger in den nächsten Monaten. Das derzeitige Management Team wird die Kontrolle über das Unternehmen behalten, wobei ein gerichtlich bestellter Sachverwalter die Aufsicht hat. Während der Schutzfrist wird das Management Team einen Restrukturierungsplan ausarbeiten, der ebenfalls von der Gläubigerversammlung genehmigt werden muss.

"Dies ist der richtige Schritt für Esprit, da die Coronavirus-Pandemie dramatische Auswirkungen auf unser Geschäft hat. Mit diesem Verfahren können wir die Liquidität erhalten und bei Bedarf restrukturieren. Wir wollen die Zukunft dieser großartigen Marke sichern und auf die Chancen vorbereitet sein, die sich ergeben, wenn die Corona Pandemie überwunden ist," sagte Anders Kristiansen, Esprit Group CEO.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, das mit dem Verfahren nach Chapter-11 in den USA vergleichbar ist, wird Esprit Verbindlichkeiten und langfristige Mietverträge neu strukturieren. Das Management Team der deutschen Esprit Gesellschaften, die aktuell zahlungsfähig sind und freiwillig die Schutzschirme beantragen, wir die Finanzierung der Gehälter für seine in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter durch staatliche Beihilfe absichern.